AGBs
1. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Dienstleistungen der „Die Lohnmacher GmbH“ sowohl in laufender als auch in künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Sondervereinbarungen im Dienstleistungsvertrag gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Über Änderungen oder Ergänzungen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die „Die Lohnmacher GmbH“ ihre jeweiligen Vertragspartner in Kenntnis setzen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages mit der „Die Lohnmacher GmbH“.
2. Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung eines schriftlichen Dienstleistungsvertrages durch beide Vertragsparteien zustande. Einseitig erteilte Aufträge werden erst verbindlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung der „Die Lohnmacher GmbH“ oder aber mit Beginn der Arbeiten, soweit diese mit Billigung des Auftraggebers erfolgen. Die Billigung des Auftraggebers liegt insbesondere dann vor, wenn dieser der „Die Lohnmacher GmbH“ zur Bearbeitung des Auftrages erforderliche Unterlagen, Daten und Informationen überlassen hat.
3. Der Gegenstand der von der „Die Lohnmacher GmbH“ zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich ausschließlich aus dem zugrunde liegenden schriftlichen Dienstleistungsvertrag, hilfsweise aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die „Die Lohnmacher GmbH“ erbringt Leistungen im Rahmen des § 6 Ziffer 4 StBerG. Sie übt darüber hinaus keine steuer- oder rechtsberatenden Tätigkeiten aus.
4. Die „Die Lohnmacher GmbH“ übernimmt nicht, auch nicht teilweise die Personalverwaltung für den Auftraggeber, der für diese ausschließlich verantwortlich bleibt. Die „Die Lohnmacher GmbH“ erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt die vom Auftraggeber übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen des erteilten Auftrages und im alleinigen Auftrag des Auftraggebers, der für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verantwortlich ist.
5. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Er hat insbesondere unaufgefordert und auf eigene Kosten alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und so rechtzeitig zu überlassen, dass der „Die Lohnmacher GmbH“ eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt entsprechend für alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Soweit die „Die Lohnmacher GmbH“ zur Erfassung von Stamm- und Bewegungsdaten Formulare vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zu verwenden. Der Auftraggeber versichert, dass alle der „Die Lohnmacher GmbH“ übermittelten Daten und Informationen, insbesondere die mitgeteilten Vertragswerte richtig sind. Der Auftraggeber hat der „Die Lohnmacher GmbH“ die erforderlichen Daten spätestens fünf Arbeitstage, bei laufender Lohnbuchhaltung bis spätestens zwei Arbeitstage 12:00 Uhr mittags, vor dem Abgabetermin zu überlassen. Zusätzlicher Aufwand, der der „Die Lohnmacher GmbH“ durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Überlassung von Unterlagen, Daten oder sonstigen Informationen entsteht, ist vom Auftraggeber gesondert nach der jeweils geltenden Preisliste der „Die Lohnmacher GmbH“ zu vergüten.
6. Fällt der Termin zur Abgabe der durch die „Die Lohnmacher GmbH“ geschuldeten Leistung auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist bis zum nächstfolgenden Arbeitstag. Fällt der Termin zur Übergabe von Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen an die „Die Lohnmacher GmbH“ durch den Auftraggeber auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so gilt der vorangehende Arbeitstag als Übergabetermin.
7. Die „Die Lohnmacher GmbH“ verpflichtet sich, alle Leistungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung, frei von Mängeln, zu erbringen. Bei dennoch auftretenden Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 633 bis 638 BGB mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber der „Die Lohnmacher GmbH“ in jedem Fall zuerst die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb angemessener Frist einräumen muss. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der „Die Lohnmacher GmbH“ anzuzeigen und soweit erforderlich an der Mängelbeseitigung mitzuwirken. Kommt die „Die Lohnmacher GmbH“ ihrer Nachbesserungspflicht unverzüglich nach, ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung der bereits abgerechneten Vergütung nicht berechtigt.
8. Die „Die Lohnmacher GmbH“ haftet grundsätzlich für eigenes sowie für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe des Schadens ist auf die Schäden begrenzt, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind. Ausgeschlossen sind jedoch Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der „Die Lohnmacher GmbH“, eines ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Falle unberührt. Für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, gleichstehend Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare Rohstoffverknappungen sowie sonstige nicht von der „Die Lohnmacher GmbH“ zu vertretende, unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Die „Die Lohnmacher GmbH“ ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen, für die die Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen nach Maßgabe der Ziffer 9 gleichermaßen gelten.
10. Die „Die Lohnmacher GmbH“ verpflichtet sich, über alle Daten und Tatsachen, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden Stillschweigen zu bewahren und Daten des Auftraggebers nur soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen an Dritte erfolgt nicht, es sei denn die Weitergabe ist zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zwingend. Der Auftraggeber kann die „Die Lohnmacher GmbH“ jederzeit von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinden. Die „Die Lohnmacher GmbH“ gewährleistet die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz und schafft hierfür die nach dem jeweiligen Stand der Technik erforderlichen technisch organisatorischen Voraussetzungen. Sämtliche Mitarbeiter der „Die Lohnmacher GmbH“, die Zugang zu den Daten der Auftraggeber haben, sind in ihren Arbeitsverträgen durch gesonderte Erklärungen auf die strikte Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht und des Datenschutzes verpflichtet. Der Auftraggeber versichert, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung personenbezogener Lohnabrechnungsdaten an die „Die Lohnmacher GmbH“ den betreffenden Personen zuvor eingeholt zu haben. Für die Datenübermittlung an die „Die Lohnmacher GmbH“ ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der übermittelten personenbezogenen Daten zu verlangen, wobei der „Die Lohnmacher GmbH“ ein Zurückbehaltungsrecht nicht zusteht. Soweit dem Herausgabeverlangen ein nicht unerheblicher Zeitaufwand gegenübersteht und die Herausgabe nicht mit der Beendigung des Vertrages durch Vertragsablauf oder Kündigung im Zusammenhang steht, ist der „Die Lohnmacher GmbH“ der so entstandene Aufwand nach der jeweils gültigen Preisliste der „Die Lohnmacher GmbH“ zu vergüten. Die Verschwiegenheitspflicht der „Die Lohnmacher GmbH“ besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Die „Die Lohnmacher GmbH“ ist insbesondere gegenüber ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit, soweit sie nach den dortigen Versicherungsbedingungen zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. Die Verschwiegenheitsverpflichtung der „Die Lohnmacher GmbH“ gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus
11. Die Preise für die von der „Die Lohnmacher GmbH“ zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Angebot der „Die Lohnmacher GmbH“. Das bei Vertragsabschluss gültige Angebot gilt in jedem Fall für mindestens 12 Monate ab Vertragsbeginn. Veränderungen müssen dem Auftraggeber mitgeteilt werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Preisen, endet das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Termin einer ordentlichen Kündigung. Der Widerspruch des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Bei Lohnabrechnungen beträgt die Vergütung je Auftraggeber und Monat mindestens 35,00 Euro. Alle in den Preislisten, Angeboten und Verträgen enthaltenen Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzukommt. Die „Die Lohnmacher GmbH“ stellt die von ihr erbrachten Leistungen frühestens am letzten Tage der der jeweiligen Leistung zugrunde liegenden Abrechnungsperiode monatlich in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig. Leistungen der Lohnbuchhaltung werden einzeln pro Mitarbeiter und Monat abgerechnet und zwar für jede Abrechnung inklusive der Erstellung der Anmeldungen der Lohnsteuer zum Finanzamt und Beitragsnachweise bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern. Bei verspäteter Zahlung durch den Auftraggeber ist die „Die Lohnmacher GmbH“ berechtigt, die vertraglich geschuldeten weitergehenden Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzubehalten.
12. Sämtliche von der „Die Lohnmacher GmbH“ an den Auftraggeber gelieferten Dienstleistungen und übergebenen Abrechnungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der „Die Lohnmacher GmbH“.
13. Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Termin, hilfsweise mit Beginn der Arbeiten gemäß Ziffer 2. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Leistungszeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch Tod, durch Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Ende des Quartals bzw. der jeweiligen Buchungsperiode. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Beendigung des Vertrages und Erledigung eventuell anfallender Abschlussarbeiten stellt die „Die Lohnmacher GmbH“ dem Auftraggeber sämtliche übergebenen Unterlagen zur Abholung zur Verfügung oder übersendet diese an den Auftraggeber. Gleichzeitig löscht die „Die Lohnmacher GmbH“ sämtliche Daten und Stammdaten von den vorhandenen Datenträgern. Sollte der Auftraggeber für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten die Leistungen der „Die Lohnmacher GmbH“ nicht in Anspruch genommen haben, ist diese berechtigt, sämtliche vorhandene Unterlagen unfrei an den Auftraggeber zurückzusenden oder sollte dies aus nicht von der „Die Lohnmacher GmbH“ zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, zu vernichten und die gespeicherten Daten und Stammdaten auf den vorhandenen Datenträgern zu löschen. Die „Die Lohnmacher GmbH“ ist berechtigt, die Herausgabe der ihr vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen zu verweigern, bis er wegen seiner Kosten befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
14. Ansprüche gegen die „Die Lohnmacher GmbH“ aus dem Vertrag verjähren zwei Jahre ab Entstehung des Anspruches und Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände.
15. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien vorliegen, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Landshut. Die „Die Lohnmacher GmbH“ bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers gerichtlich geltend zu machen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Vereinbarungen der Parteien sowie Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.